Partnerbedingungen
Nutzungsbedingungen für Fachbetriebe im „Hyloft Partnernetz“ (partner.hyloft.de) der Hyloft GmbH, Stemmenkamp 83a, 59368 Werne (nachfolgend „Hyloft“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform „Hyloft Partnernetz“ durch Fachbetriebe, insbesondere Innenarchitekten, Architekten, Tischler und Schreiner, Innenausbauer, Trockenbauer, Maler und Bodenleger (nachfolgend „Partner“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an freiberuflich Tätige in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Verbraucher können sich nicht als Partner registrieren.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht, auch wenn Hyloft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen von Hyloft
(1) Hyloft stellt dem Partner nach Freischaltung ein kostenloses Profil auf der Plattform zur Verfügung. Über das Profil können Bauherren den Partner finden, sich über dessen Leistungen informieren und ihm Anfragen senden.
(2) Die Nutzung ist für den Partner unentgeltlich. Hyloft erhebt keine Provisionen oder Vermittlungsgebühren auf Aufträge, die aus Anfragen über die Plattform entstehen. Sollte Hyloft künftig kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten, gelten diese nur nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Hyloft übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Partner Anfragen erhält oder dass aus Anfragen Aufträge entstehen. Zwischen Hyloft und dem Partner kommt kein Makler-, Vermittlungs- oder Agenturvertrag zustande. Hyloft wird weder als Vertreter des Partners noch als Vertreter von Bauherren tätig.
(4) Hyloft ist bemüht, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Hyloft kann Gestaltung, Funktionen und Inhalte der Plattform jederzeit weiterentwickeln, ändern oder einschränken.
§ 3 Registrierung, Prüfung und Freischaltung
(1) Die Registrierung erfolgt über das Formular auf der Plattform. Mit dem Absenden gibt der Partner ein Angebot auf Teilnahme an der Plattform zu diesen Bedingungen ab.
(2) Hyloft prüft die Registrierung, in der Regel durch ein Telefonat mit dem Partner. Hyloft entscheidet frei darüber, ob ein Betrieb freigeschaltet wird. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Freischaltung des Profils zustande.
(3) Hyloft kann Profile auch selbst anlegen, etwa nach einem persönlichen Gespräch mit dem Betrieb. In diesem Fall gelten diese Bedingungen, sobald der Partner der Veröffentlichung zugestimmt bzw. die Bedingungen – etwa beim ersten Login – akzeptiert hat.
(4) Der Partner erhält Zugang zum Partnerbereich per E-Mail und Passwort oder per Login-Link. Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Hyloft unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Der Partner ist für Handlungen verantwortlich, die über seinen Zugang vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
§ 4 Pflichten des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich,
- nur wahre, vollständige und nicht irreführende Angaben zu seinem Betrieb, seinen Leistungen und Qualifikationen zu machen,
- die für seine Tätigkeit erforderlichen Gewerbeanmeldungen, Eintragungen (z. B. in die Handwerksrolle oder Architektenkammer), Erlaubnisse und Versicherungen zu besitzen und Hyloft auf Nachfrage nachzuweisen,
- sein Profil aktuell zu halten und Änderungen (z. B. Anschrift, Kontaktdaten, Leistungsangebot, Aufgabe des Betriebs) zeitnah im Partnerbereich einzupflegen oder Hyloft mitzuteilen,
- keine rechtswidrigen, wettbewerbswidrigen, beleidigenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einzustellen,
- die Plattform nicht für Zwecke zu nutzen, die ihrem Zweck widersprechen, insbesondere keine Werbung für Dritte und keine automatisierten Abfragen.
(2) Der Partner ist für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Informationspflichten (z. B. Anbieterkennzeichnung auf seiner eigenen Website) selbst verantwortlich.
§ 5 Inhalte und Bildrechte
(1) Der Partner ist für alle Inhalte verantwortlich, die er in sein Profil einstellt oder Hyloft zur Veröffentlichung übermittelt, insbesondere Texte, Logos und Fotos (nachfolgend „Inhalte“).
(2) Der Partner sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den Inhalten verfügt, insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte, und dass erkennbar abgebildete Personen sowie gegebenenfalls Eigentümer abgebildeter Räume der Veröffentlichung zugestimmt haben.
(3) Der Partner räumt Hyloft an den Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer der Partnerschaft beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte auf der Plattform darzustellen sowie in den Kanälen von Hyloft (z. B. Website hyloft.de, Social-Media-Profile, Newsletter) zur Bewerbung der Plattform zu nutzen. Das Recht umfasst die Befugnis, Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in technisch erforderlichem Umfang anzupassen (z. B. Format, Größe, Bildausschnitt). Eine inhaltliche Veränderung, die den Aussagegehalt verfälscht, ist nicht gestattet. Hyloft ist berechtigt, den Partner dabei namentlich zu nennen.
(4) Der Partner stellt Hyloft von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Partner bereitgestellte Inhalte gegen Hyloft geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Partner die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Hyloft informiert den Partner unverzüglich über solche Ansprüche.
(5) Hyloft ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder bei denen ein entsprechender begründeter Verdacht besteht, ganz oder teilweise zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen.
§ 6 Referenzprojekte
Hat der Partner gemeinsam mit Hyloft ein Projekt umgesetzt (z. B. Einbau einer Hyloft-Lofttür), darf Hyloft dieses Projekt mit Zustimmung des Partners auf der Plattform und in den Hyloft-Kanälen als Referenz darstellen und mit dem Profil des Partners verknüpfen. Die Zustimmung kann formlos, auch per E-Mail, erteilt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Für Bildrechte und die Zustimmung Dritter gilt § 5 entsprechend.
§ 7 Siegel „Von Hyloft geprüft“
(1) Freigeschaltete Partner dürfen das von Hyloft bereitgestellte Siegel „Von Hyloft geprüft“ während der aktiven Partnerschaft in ihrer eigenen Kommunikation (z. B. Website, Angebote, Social Media) verwenden.
(2) Das Siegel darf nur in der von Hyloft bereitgestellten Form und unverändert verwendet werden. Es darf nicht in einer Weise genutzt werden, die den Eindruck erweckt, Hyloft übernehme eine Gewähr für die Leistungen des Partners oder sei an dessen Verträgen beteiligt.
(3) Das Siegel bestätigt lediglich, dass Hyloft den Betrieb im Rahmen der Aufnahme in das Partnernetz kontaktiert und freigeschaltet hat. Es stellt keine Prüfung der Qualität einzelner Leistungen und keine Garantie dar.
(4) Mit Ende der Partnerschaft oder bei einer Sperrung ist der Partner verpflichtet, das Siegel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, aus allen von ihm verantworteten Medien zu entfernen.
§ 8 Anfragen von Bauherren
(1) Anfragen von Bauherren werden dem Partner per E-Mail übermittelt und im Partnerbereich angezeigt. Der Partner bearbeitet Anfragen eigenverantwortlich. Eine Pflicht zur Annahme einer Anfrage besteht nicht; Hyloft erwartet jedoch eine zeitnahe Rückmeldung an den Bauherrn.
(2) Mit Erhalt einer Anfrage ist der Partner für die weitere Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er verarbeitet die Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Durchführung eines etwaigen Vertrags, hält die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein und gibt die Daten nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist. Eine Nutzung der Daten für Werbung ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet.
(3) Verträge über Planungs-, Bau- oder Handwerksleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Partner und dem Bauherrn zustande. Hyloft ist nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Erfüllung solcher Verträge.
(4) Gibt ein Bauherr an, dass eine Lofttür geplant ist, kann Hyloft den Bauherrn nur kontaktieren, wenn dieser hierzu gesondert eingewilligt hat. Der Partner bleibt in der Wahl seiner Produkte und Lieferanten frei.
§ 9 Sperrung und Beendigung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Kündigung kann per E-Mail an info@hyloft.de bzw. an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Partners erfolgen.
(2) Hyloft kann das Profil des Partners vorübergehend sperren oder den Vertrag beenden, insbesondere wenn der Partner gegen diese Bedingungen verstößt, unwahre Angaben macht, Beschwerden von Bauherren auf ein erhebliches Fehlverhalten hindeuten oder die Voraussetzungen für eine Freischaltung nachträglich entfallen. Hyloft wird den Partner nach Möglichkeit vorab informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(3) Nach Beendigung wird das öffentliche Profil deaktiviert. Die Verpflichtungen aus § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 2 gelten über das Vertragsende hinaus fort.
§ 10 Haftung
(1) Hyloft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Hyloft auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Hyloft für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangene Aufträge, entgangenen Gewinn, Ausfälle der Plattform sowie für Inhalte und Verhalten von Bauherren oder anderen Partnern.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Hyloft.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Hyloft enthält die Datenschutzerklärung der Plattform. Für die Verarbeitung von Anfragedaten durch den Partner gilt § 8 Abs. 2.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Hyloft kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Funktionen der Plattform.
(2) Hyloft teilt dem Partner Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Hyloft weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Im Fall des Widerspruchs können beide Seiten den Vertrag nach § 9 Abs. 1 beenden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dortmund. Hyloft bleibt berechtigt, den Partner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: November 2026